AGB Reisen

Die Reisebedingungen von "Marrlo-Service" beziehen sich auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des Deutschen-Reisebüro-Verbandes (DRV). Sie ergänzen den § 651k Abs. BGB. Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und "Marrlo-Service" und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen (z.B. Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

l. Anmeldung, Reisebestätigung

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie "Marrlo-Service" den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann in Ihrem Buchungsbüro oder direkt bei uns schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden.
1.2. Für "Marrlo-Service" wird der Reiseveranstaltungsvertrag vorbehaltlich der folgenden Bedingungen hinsichtlich der Preise erst dann verbindlich, wenn "Marrlo-Service" Ihnen oder Ihrem Büro die Buchung der Reise und den Reisepreis schriftlich bestätigt hat. Die schriftliche Bestätigung steht in Ihrem Reisebüro zu Ihrer Verfügung sofern Sie über ein Reisebüro bei "Marrlo-Service" einbuchten.
l.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für den Reisenden und für "Marrlo-Service" dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

2. Zahlung

2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 100,00 € pro Person zu leisten, sofern in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ein anderer Betrag aufgeführt ist. Der Termin für die Restzahlung wird in der Buchung, die als Bestätigung gilt, genannt.
2.2. Herausgabe von Reisedokumenten erfolgt erst bei vollständiger Zahlung des Reisepreises.
2.3. Bei kurzfristiger Buchung (bis 4 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis sofort in voller Höhe nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Bei kurzfristiger Buchung (bis 4 Tage vor Reisebeginn) ist die Übersendung des Sicherungsscheines per Telefax ausreichend. Der Reisepreis ist bei Kurz- und Blitzbuchungen sofort per Blitzüberweisung in voller Höhe zu überweisen.

3. Leistung und Preise

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder aus den Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Unsere angebotenen Flüge werden je nach Zielort als Linien- oder Sonderflug durchgeführt. Die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften sind verbindlich.
3.3. Sonderwünsche. Können entgegen der Bestätigung Ihre Wünsche durch den Leistungsträger nicht erfühlt werden, so erstatten wir einen eventuell gezahlten Zuschlag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn Ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. "Marrlo-Service" ist berechtigt 20% (mindestens EURO 30,00) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

4. Leistung- und Preisänderungen

4.1. Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflüge behalten wir uns vor.
4.2. Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist und die Änderungen nicht geringfügig sind.
4.3. Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbartem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stellen der vertraglich geschuldeten Leistung.
4.4. Bei den von "Marrlo-Service" angebotenen Preisen für Linienflüge bleiben Änderungen der ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preise vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhergesehene Ereignisse eintreten oder wenn behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungspreise und Tarife geändert werden.
4.5. Nur gültig für Pauschalreisen! Zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt in einem Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben. Liegt die Preiserhöhung mehr als 10% über dem bestätigten Reisepreis, so kann der Reisende innerhalb von 10 Tagen den kostenlosen Rücktritt von der Reise erklären.

5. Rücktritt durch Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen.

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr) bei "Marrlo-Service". Wir empfehlen aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag steht uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu. Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle, uns bei einem Rücktritt von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
5.2. Gruppenreisen laut Ausschreibung
5.3. Fremdleistungen. Bei Vermittlung von Leistungen anderer Veranstalter gelten deren Reise- und Stornobedingungen. Wir treten nur als Vermittler auf.
5.4. Umbuchungen werden bei Rücktritt mit nachfolgender Neubuchung behandelt.
5.5. Ersatzpersonen. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir können diesem Wechsel aber widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Änderungen entgegenstehen.

6. Gerichtsstand

Für alle Reklamationen und rechtliche Differenzen gilt als Gerichtsstand Berlin.